Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung des Kassensystems JmkPOS durch Organisationen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von JmkPOS ist die JMK Solutions OG, Josef Preisegger-Gasse 15, 3130 Herzogenburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch unter FN 682521h beim Landesgericht St. Pölten, UID ATU83488968, E-Mail office@jmk-solutions.at (im Folgenden „JMK").
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen JMK und Organisationen (im Folgenden „Organisation") über die Nutzung von JmkPOS und die damit verbundenen Leistungen, einschließlich gelieferter Hardware.
JmkPOS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, also auch an Vereine und andere Organisationen, die eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit betreiben, wie Feste, Ausschank oder Gastronomie. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt die Organisation, JmkPOS für ihre unternehmerische Tätigkeit zu nutzen.
Einzelvereinbarungen, insbesondere ein Angebot von JMK oder eine von JMK bestätigte Bestellung, gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen der Organisation gelten nur, wenn JMK ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Konto
Die Registrierung erfolgt mit einem Google-Konto oder mit E-Mail-Adresse und Passwort; die Anmeldung läuft über Firebase Authentication. Bei der Registrierung nennt die registrierende Person den Namen der Organisation und stimmt diesen AGB und der Datenschutzerklärung zu. Mit dem Anlegen der Organisation kommt ein unentgeltlicher Vertrag über den Probebetrieb (Punkt 4) zustande.
Eine entgeltliche Freischaltung kommt zustande, wenn die Organisation ein Angebot von JMK annimmt oder JMK eine Bestellung der Organisation bestätigt.
- Vertragspartner ist die Organisation als Rechtsperson, nicht die registrierende Person. Diese versichert, die Organisation vertreten zu dürfen.
- Ein Konto registriert eine Organisation. Weitere Organisationen legt JMK an.
- Die Angaben zur Organisation müssen richtig und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
- Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder Freischaltung besteht nicht.
3. Leistungsbeschreibung
JmkPOS ist ein Kassensystem, das JMK als Dienstleistung über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Es wird im Browser und in der App für Android genutzt und umfasst insbesondere:
- Kassen für den Verkauf, Verwaltung von Festen, Artikeln, Kassen und Geräten,
- Bon- und Küchendruck, Berichte, Tagesabschluss und Rechnungen,
- die Belegsignatur nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) mit einer Signaturkarte am JMK Edge,
- die Anbindung von Kartenlesegeräten von SumUp,
- Exporte, insbesondere das Datenerfassungsprotokoll (DEP).
Der vereinbarte Umfang ergibt sich aus dem Angebot und dem jeweils aktuellen Stand von JmkPOS. JMK entwickelt JmkPOS laufend weiter und darf Funktionen ändern, solange die vereinbarten wesentlichen Leistungen erhalten bleiben.
JMK erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie die Organisation Registrierkassen-, Belegerteilungs- und Aufzeichnungspflichten unterliegt, klärt sie selbst, gegebenenfalls mit ihrer steuerlichen Vertretung.
4. Probebetrieb und Freischaltung
Jede Organisation beginnt im Probebetrieb. Er dient dem Einrichten und Ausprobieren. Belege im Probebetrieb tragen den Vermerk „PROBEBELEG", es wird nichts an FinanzOnline gemeldet.
Ohne Freischaltung gelten folgende Grenzen:
- höchstens 30 Buchungen je Organisation und Kalendertag (Zeitzone Europe/Vienna), über alle Feste der Organisation gezählt,
- höchstens zwei gekoppelte Geräte je Organisation,
- nur virtuelle Hardware (Bondrucker und Zahlungsterminal am Bildschirm), kein JMK Edge,
- kein Livegang der Organisation oder eines Fests.
Die produktive Nutzung ohne Freischaltung, also der Verkauf an Gäste oder Kunden, ist nicht gestattet. Ebenso unzulässig ist es, die Grenzen durch mehrere Konten oder Organisationen zu umgehen.
Die Freischaltung gilt für einen vereinbarten Zeitraum. Beginn- und Endtag sind eingeschlossen; ist kein Ende vereinbart, gilt sie unbefristet. Sie kann auf eine Anzahl von Festen beschränkt sein, die im Zeitraum live gehen dürfen (Fest-Kontingent). Gezählt wird jedes Fest, das im Zeitraum live gestellt wurde oder noch live ist; Feste im Probebetrieb zählen nicht. Die Freischaltung hebt die Grenzen auf und ermöglicht den Livegang und den Einsatz echter Hardware. Bis wann sie gilt, zeigt die Seite der Organisation.
Die Freischaltung gilt nur für die Rechtsperson der Organisation und darf nicht an andere weitergegeben werden. Für Dritte darf JmkPOS nur eingesetzt werden, wenn die Organisation selbst die Verkäuferin ist. Wer gegenüber dem Finanzamt eigenständig auftritt, braucht eine eigene Organisation und eine eigene Freischaltung.
Nach dem Livegang gibt es keinen Rückweg in den Probebetrieb. Läuft die Freischaltung ab, sind neue Buchungen an live gestellten Festen gesperrt. Lesen, Berichte, Tagesabschluss, DEP-Export, Jahresbeleg und die Außerbetriebnahme der Kasse bleiben möglich. Verkäufe, die ein Gerät offline gespeichert hat und die beim Nachsenden an der abgelaufenen Freischaltung scheitern, bleiben auf dem Gerät und werden nach einer Verlängerung übertragen. Für eine rechtzeitige Verlängerung sorgt die Organisation.
5. Entgelt und Zahlung
- Der Probebetrieb ist unentgeltlich.
- Entgelte für Freischaltung, Hardware und weitere Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der bestätigten Bestellung. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- JMK stellt die Entgelte in Rechnung. Sie sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen. JMK kann die Freischaltung vom Zahlungseingang abhängig machen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). JMK kann eine Verlängerung der Freischaltung verweigern, solange fällige Entgelte offen sind.
6. Pflichten der Organisation
- Zugänge: Die Organisation hält Zugangsdaten, PINs des Kassenpersonals sowie Anmelde-, Übergabe- und Kopplungscodes geheim. Verlorene oder nicht mehr benötigte Geräte sperrt sie in der Geräteliste. Den Verdacht eines Missbrauchs meldet sie JMK unverzüglich.
- Personal: Die Organisation ist für alle Handlungen ihrer Mitglieder, Konten und ihres Kassenpersonals in JmkPOS verantwortlich.
- Rechtmäßige Nutzung: JmkPOS darf nur im Rahmen der Gesetze genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere Angriffe auf das System, das Umgehen technischer Grenzen und eine Nutzung, die den Betrieb für andere beeinträchtigt.
- Stammdaten: Für Artikel, Preise, Steuersätze und die Angaben zum Belegaussteller ist die Organisation verantwortlich.
- RKSV und Steuern: Die Organisation ist als Unternehmer selbst für die Einhaltung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, der RKSV und der steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Dazu gehören die Belegerteilung an die Gäste, die Registrierung von Signaturerstellungseinheit und Kasse bei FinanzOnline, die Prüfung von Start- und Jahresbeleg, die Meldung von Ausfällen und Außerbetriebnahmen sowie die Aufbewahrung der Aufzeichnungen und des DEP. JmkPOS stellt dafür die technischen Mittel bereit; übermittelt JmkPOS Meldungen mit Zugangsdaten der Organisation, bleibt diese für deren Richtigkeit verantwortlich.
- Signatureinrichtung: Je Organisation gibt es eine Signatureinrichtung, eine Signaturkarte am JMK Edge, die für alle Feste der Organisation gilt.
- Vor Ort: Endgeräte, Stromversorgung und Internetverbindung am Einsatzort stellt die Organisation bereit.
7. Hardware
Liefert JMK Hardware, insbesondere den JMK Edge, ergeben sich Art der Überlassung (Kauf oder Überlassung auf Zeit), Lieferumfang und Preis aus dem Angebot. Der Einsatz echter Hardware setzt eine Freischaltung voraus.
- Gekaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JMK. Mängel sind nach § 377 UGB unverzüglich nach Erhalt zu rügen; im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung für Unternehmergeschäfte.
- Auf Zeit überlassene Hardware bleibt Eigentum von JMK. Die Organisation behandelt sie sorgfältig, gibt sie am Ende der Überlassung vollständig zurück und haftet für Verlust und Schäden über die gewöhnliche Abnutzung hinaus.
- Die Signaturkarte ist der Organisation zugeordnet und gehört zu genau einem JMK Edge. Für die Karte gelten zusätzlich die Bedingungen ihres Ausstellers A-Trust.
8. Leistungen Dritter
- Anmeldung: Die Anmeldung zu Konten läuft über Firebase Authentication von Google. Wer sich mit Google anmeldet, nutzt dafür sein Google-Konto zu den Bedingungen von Google.
- Kartenzahlung: Den Vertrag über die Annahme von Kartenzahlungen schließt die Organisation direkt mit SumUp. Gebühren, Auszahlungen, Rückbuchungen und Prüfungen richten sich nach diesem Vertrag. JMK ist nicht Vertragspartei; JmkPOS übergibt den Betrag an das Lesegerät und übernimmt das Ergebnis.
- Signatur: Die Signaturkarte stammt von A-Trust (siehe Punkt 7).
Für Ausfälle und Leistungen dieser Anbieter haftet JMK nicht, soweit sie nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Welche Auftragsverarbeiter JMK für den Betrieb einsetzt, steht in der Datenschutzerklärung.
9. Verfügbarkeit und Wartung
JMK bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wartungen und Aktualisierungen, die den Betrieb unterbrechen, kündigt JMK nach Möglichkeit vorab an und legt sie außerhalb bekannter Festzeiten.
Fällt die Internetverbindung aus, speichern die Kassengeräte Verkäufe auf dem Gerät und senden sie nach, sobald die Verbindung wieder steht. Bei einem Ausfall der Signatureinrichtung gelten die Regeln der RKSV über den Ausfall; für deren Einhaltung ist die Organisation verantwortlich.
10. Daten und Datenschutz
- Die Daten, die die Organisation in JmkPOS erfasst, bleiben ihre Daten. JMK verwendet sie nur, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Für personenbezogene Daten im Kassensystem ist die Organisation Verantwortliche im Sinne der DSGVO; JMK verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Teil des Vertrags ist. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
- Die Organisation kann ihre Daten während der Laufzeit über die Berichte und Exporte von JmkPOS abrufen, insbesondere das DEP. Sie sichert die Exporte, die sie für ihre eigenen Aufbewahrungspflichten braucht.
- Steuerlich relevante Daten bewahrt JMK für die gesetzliche Frist von sieben Jahren (§ 132 BAO) auf, auch über das Vertragsende hinaus, und stellt sie der Organisation in dieser Zeit auf Anfrage als Export bereit. Daten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nicht vor Ablauf der Frist gelöscht.
11. Haftung
- JMK haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
- Außer bei Vorsatz und Personenschäden ist die Haftung je Schadensfall auf die Entgelte begrenzt, die die Organisation in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an JMK gezahlt hat.
- JMK haftet nicht für Folgen, die aus der Verletzung der Pflichten der Organisation nach Punkt 6 entstehen, insbesondere nicht für Abgaben, Zuschläge oder Strafen wegen unrichtiger Stammdaten oder versäumter Meldungen.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12. Laufzeit und Kündigung
- Den unentgeltlichen Probebetrieb können beide Seiten jederzeit beenden.
- Eine befristete Freischaltung endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine unbefristete Freischaltung kann jede Seite, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für JMK liegt insbesondere vor, wenn die Organisation fällige Entgelte trotz Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen nicht zahlt, die Freischaltung weitergibt oder JmkPOS missbräuchlich nutzt.
- Bei Missbrauch oder einer Gefahr für den Betrieb kann JMK Zugänge vorübergehend sperren. Der Zugriff auf Daten, die die Organisation für ihre gesetzlichen Pflichten braucht, bleibt dabei möglich.
- Vor dem Vertragsende nimmt die Organisation eine live gestellte Kasse außer Betrieb und meldet dies bei FinanzOnline.
13. Änderungen der AGB
JMK kann diese AGB ändern. Änderungen teilt JMK der Organisation mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht die Organisation nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist JMK in der Mitteilung hin. Widerspricht die Organisation, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Entgelte und Zeitraum einer bereits vereinbarten Freischaltung ändert JMK nicht einseitig.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist das für den Sitz von JMK in Herzogenburg sachlich zuständige Gericht.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand
Stand dieser AGB: 14. Oktober 2026.
Angaben zum Diensteanbieter stehen im Impressum.